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Testamentsspende: Mit dem Erbe Zukunft gestalten

Ansprechpartner

Benjamin Heier
Geschäftsführer

Tel.: 06151 - 3606-10
spende@drk-darmstadt.de

DRK Kreisverband
Darmstadt-Stadt e. V.

Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt

Beste Erreichbarkeit
Montag - Freitag: 9 - 16 Uhr

Über den eigenen Tod nachzudenken, ist selten einfach. Doch es ist oft erleichternd, die persönlichen Angelegenheiten schon früh geregelt zu haben. Denn die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht erfassen womöglich nicht alle Ihre Überlegungen, die Sie sich zum Umgang mit Ihrem Vermögen nach dem Tode wünschen. Gesetzliche Regelungen zum Erbrecht sind allgemein, unabhängig vom Einzelfall, losgelöst von Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Die gesetzliche Erbfolge regelt nur die Erbfolge in Bezug auf Angehörige nach Verwandtschaftsgrad und nach festen, prozentualen Anteilen. Selbst bei Ehepartnern, die zwar grundsätzlich unter die gesetzliche Erbfolge fallen, kommt es hinsichtlich des Umfangs dieses gesetzlichen Erbrechts darauf an, in welcher Gütergemeinschaft die Ehe gelebt wird.

Bei der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden Freunde, Bekannte, grundsätzlich jede Personen ohne verwandtschaftliche Verbindung oder auch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen.

Sind nach Ihrem Tode keine Verwandten oder Ehepartner vorhanden, die der gesetzlichen Erbfolge unterfallen, wird ohne ein Testament Ihr gesamtes Vermögen auf den Staat übertragen.

Unabhängig von den gesetzlichen Erbfolgen sind viele andere, individuelle Regelungen möglich. Dies macht allerdings Ihr Handeln erforderlich.

Der Gesetzgeber sieht hierfür mehrere Gestaltungsmöglichkeiten vor, unter anderem das Errichten eines Testaments. Darin teilen Sie der Nachwelt Ihre Wünsche mit, damit die Zukunft in Ihrem Sinne gestaltet wird.

  • Vorteile eines Testaments

    Die Vorteile eines Testaments bestehen insbesondere in Folgendem:

    • Sie treffen Vorsorge für Ihre Lieben.
    • Ihre Angehörigen erhalten Gewissheit über Ihre Absichten und Wünsche.
    • Sie können verfügen, dass einzelne Vermögenswerte an bestimmte Personen gehen.
    • Sie können auch gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen bedenken.
    • Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen und abändern.
  • Ein Testament verschafft Gewissheit für Ihre Lieben

    Gerade diese Vorsorge für Ihre Lieben ist ein Aspekt, der zu Lebzeiten unterschätzt werden kann. Sie verschafft allen Seiten Gewissheit.

    Erbstreitigkeiten von Hinterbliebenen sind selten von einem grundsätzlichen Unmut untereinander, von Neid oder persönlichen Befindlichkeiten geprägt. Vielmehr kann ein Streit entstehen, weil die Hinterbliebenen den Wunsch des Verstorbenen respektieren und umsetzen möchten. Und obwohl alle im besten Sinne und mit guten Absichten handeln wollen, kann es zu Differenzen kommen, weil zwischen den Angehörigen unterschiedliche Ansichten und Wahrnehmungen bestehen, was sich der Verstorbene wünscht. Dies ist zutiefst menschlich.

    Sind die Wünsche vom Erblasser, also von Ihnen, schon zu Lebzeiten klar bestimmt und niedergeschrieben, sorgen Sie damit nicht nur für eine Verteilung Ihres Nachlasses nach Ihren konkreten Vorstellungen. Sie können damit vor allen Dingen auch eine Grundlage für inneren Frieden Ihrer Angehörigen schaffen.

  • Verfassen eines Testaments

    Das Testament kann von Ihnen persönlich handschriftlich verfasst und an jedem Ort aufbewahrt werden. Dies birgt allerdings das Risiko, dass es von Ihren Angehörigen nicht gefunden wird oder womöglich abhandenkommt. Die Folge wäre, dass Ihre niedergeschriebenen Wünsche der Nachwelt verborgen bleiben.

    Um hier Sicherheit zu schaffen, gibt Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit, das handschriftliche Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Sie können Ihre testamentarischen Verfügungen auch insgesamt durch einen Notar aufnehmen und beurkunden zu lassen. Der Vorteil der notariellen Beurkundung besteht insbesondere darin, dass sich der Notar zuvor ein Bild von Ihrer Geschäfts- und Testierfähigkeit macht und diese in der Beurkundungsschrift dokumentiert.

    Hierdurch wird das Risiko reduziert, das Testament mit dem Argument anzufechten, Sie wären bei der Abfassung Ihrer darin niedergeschriebenen Wünsche aufgrund von Krankheiten oder sonstigen Befindlichkeiten nicht mehr im vollen Besitz Ihrer geistigen Kräfte gewesen.

  • Mit einem Testament vielseitig vererben

    In einem Testament müssen Sie nicht nur einzelne Personen zu Erben, Ersatzerben oder Nacherben bestimmen. Sie können auch Vermächtnisse für bestimmte Personen darin ausbringen. Dies bedeutet, dass Sie auch einzelnen Personen oder auch gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen, bestimmte Gegenstände oder festgesetzte Geldsummen vererben können.

  • Freibeträge und Steuererlass

    Bei Ihrer Entscheidungsfindung, wen Sie konkret auf welche Weise bedenken möchten, können auch steuerliche Belange von Bedeutung sein. Denn hinsichtlich der Erbschaftssteuer gibt es in Bezug auf bestimmte Familienangehörige Freibeträge zu beachten, die dazu führen können, dass die jeweiligen Erben gegebenenfalls keine Erbschaftsteuer zu entrichten brauchen. Soweit Sie gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen bedenken möchten, sind grundsätzlich keine Erbschaftsteuern zu zahlen, da diese von der Erbschaftssteuer befreit sind. In solchen Fällen kommt Ihre Spende gänzlich dem Gemeinwohl zu Gute.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungsmöglichkeiten in Ihrem Fall die besten sind, dann empfiehlt es sich, dies in einem persönlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu klären. Dort werden Sie zum einen mit der erforderlichen rechtlichen Sachkunde beraten. Denn neben dem Testament gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel der Abschluss von Erb- und/oder Schenkungsverträgen, die Begünstigung von Dritten in Lebensversicherungen und vieles mehr. Außerdem ist dadurch gewährleistet, dass ihre persönliche Lebenssituation in den Details erörtert wird, die für die jeweiligen, rechtlichen Bewertungen notwendig sind.

Unser Justiziar steht Ihnen für weitere, detaillierte Auskünfte zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an spenden(at)drk-darmstadt.de.