Testamentsspende: Mit dem Erbe Zukunft gestalten
Ansprechpartner
Benjamin Heier
Geschäftsführer
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DRK Kreisverband
Darmstadt-Stadt e. V.
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
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Über den eigenen Tod nachzudenken, ist selten einfach. Doch es ist oft erleichternd, die persönlichen Angelegenheiten schon früh geregelt zu haben. Denn die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht erfassen womöglich nicht alle Ihre Überlegungen, die Sie sich zum Umgang mit Ihrem Vermögen nach dem Tode wünschen. Gesetzliche Regelungen zum Erbrecht sind allgemein, unabhängig vom Einzelfall, losgelöst von Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Die gesetzliche Erbfolge regelt nur die Erbfolge in Bezug auf Angehörige nach Verwandtschaftsgrad und nach festen, prozentualen Anteilen. Selbst bei Ehepartnern, die zwar grundsätzlich unter die gesetzliche Erbfolge fallen, kommt es hinsichtlich des Umfangs dieses gesetzlichen Erbrechts darauf an, in welcher Gütergemeinschaft die Ehe gelebt wird.
Bei der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden Freunde, Bekannte, grundsätzlich jede Personen ohne verwandtschaftliche Verbindung oder auch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen.
Sind nach Ihrem Tode keine Verwandten oder Ehepartner vorhanden, die der gesetzlichen Erbfolge unterfallen, wird ohne ein Testament Ihr gesamtes Vermögen auf den Staat übertragen.
Unabhängig von den gesetzlichen Erbfolgen sind viele andere, individuelle Regelungen möglich. Dies macht allerdings Ihr Handeln erforderlich.
Der Gesetzgeber sieht hierfür mehrere Gestaltungsmöglichkeiten vor, unter anderem das Errichten eines Testaments. Darin teilen Sie der Nachwelt Ihre Wünsche mit, damit die Zukunft in Ihrem Sinne gestaltet wird.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungsmöglichkeiten in Ihrem Fall die besten sind, dann empfiehlt es sich, dies in einem persönlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu klären. Dort werden Sie zum einen mit der erforderlichen rechtlichen Sachkunde beraten. Denn neben dem Testament gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel der Abschluss von Erb- und/oder Schenkungsverträgen, die Begünstigung von Dritten in Lebensversicherungen und vieles mehr. Außerdem ist dadurch gewährleistet, dass ihre persönliche Lebenssituation in den Details erörtert wird, die für die jeweiligen, rechtlichen Bewertungen notwendig sind.
Unser Justiziar steht Ihnen für weitere, detaillierte Auskünfte zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an spenden(at)drk-darmstadt.de.